Ultraschallvereinbarung: Änderungen seit 01.10.

KBV und Krankenkassen haben die Ultraschallvereinbarung mit Wirkung zum 01.10.2016 angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere die Abnahme-, Konstanz- und Dokumentationsprüfungen, die Nachweise bei der Antragsstellung, und die Anerkennung von Ultraschallkursen.

Weiterführender Hinweis

  • Zu den Änderungen hat die KBV eine Praxisinformation herausgegeben. Diese finden Sie im Internet unter: http://tinyurl.com/hvcslvf