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  • KV-Abrechnung
    Ausgabe 05-2015

    Kein Anspruch auf Honorierung durch nachträgliche Korrektur von Abrechnungspositionen

    Nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Quartalsabrechnung ist nicht nur grundsätzlich die nachträgliche Geltendmachung einer Gebührenziffer nach der EBM ausgeschlossen, sondern auch die nachträgliche Umsetzung einzelner GOPs in bereits abgerechneten Behandlungsfällen (Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Bayern vom 25.3.2015, Az. L 12 KA 37/13).

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  • GKV-VSG
    Ausgabe 05-2015

    Änderungen bei der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten

    Das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) enthält auch positive Regelungen für Vertragsärzte. So werden beispielsweise die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten verbessert. Für Rheumatologen, die Weiterbildungsassistenten beschäftigen oder beschäftigen wollen, sind folgende Neuregelungen relevant.

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  • Rechtsprechung
    Ausgabe 05-2015

    Bereitschaftsdienst: Für jeden Vertragsarzt Pflicht

    Die KVen dürfen alle Vertragsärzte zum Bereitschaftsdienst einteilen. Diese „harte Linie“ hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 19. August 2015 bestärkt (Az. B 6 KA 41/14 R).

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  • Arthrose
    Ausgabe 05-2015

    Hüft- und Kniegelenkersatz riskant fürs Herz

    Bei Patienten mit Hüft- oder Kniegelenkersatz ist in den ersten Monaten nach dem Eingriff laut neuen britischen Daten mit einem erhöhten Risiko für kardiovaskuläre Komplikationen zu rechnen. Die Daten überraschen, weil in früheren Untersuchungen ein Gelenkersatz mit einem verringerten Herzinfarkt-Risiko korrelierte. Ausgewertet wurden Daten zu knapp 14.000 Patienten mit Knie-TEP und mehr als 6.000 Patienten mit Hüft-TEP. Der Beobachtungszeitraum betrug im Median vier Jahre.

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  • Rheumatoide Arthritis (RA)
    Ausgabe 05-2015

    Orale Kontrazeption mit milderem Verlauf einer frühen RA assoziiert

    Rheumatologen aus Berlin und Regensburg haben Hinweise dafür gefunden, dass die Einnahme oraler Kontrazeptiva bei Frauen mit früher RA einen günstigen Verlauf auf die Erkrankung haben könnte. Der Zusammenhang zeigte sich sowohl bei Frauen mit aktueller als auch früherer Einnahme der Pille. Die Wissenschaftler werteten Daten zu rund 270 RA-Patientinnen im Alter von 18-60 Jahren aus, von denen knapp zwei Drittel eine frühere Exposition zu oralen Kontrazeptiva (OC) hatten. 20 Prozent verhüteten aktuell mit OC.

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  • Rheumatoide Arthritis (RA)
    Ausgabe 05-2015

    Ultraschall identifiziert RA-Patienten in Remission mit hohem Rückfallrisiko

    Das Therapieziel bei Patienten mit RA ist eine Remission (DAS28-Score < 2,6) oder zumindest eine niedrige Krankheitsaktivität (DAS28 < 3,2). Allerdings kommt es bei rund der Hälfte der beschwerdefreien Patienten nach Deeskalierung der Therapie innerhalb von zwei Jahren zu einem erneuten Krankheitsschub. Ultraschalluntersuchungen zur Diagnose einer Synovitis an Gelenkkapseln oder Sehnen können frühzeitig auf ein erhöhtes Rezidivrisiko hinweisen.

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