Änderungen beim Wirtschaftlichkeitsbonus Labor ab April

Zum 1. April 2013 treten weitreichende Änderungen beim Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – EBM-Nr. 32001– in Kraft. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen vor kurzem verständigt. Nachfolgend informieren wir über die Details. 

Der Wirtschaftlichkeitsbonus

Der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor ist eine der wenigen Leistungen, die außerhalb von Mengenbegrenzungen mit dem Orientierungswert von 3,5363 Cent vergütet wird. Er beträgt in 2013 (unter der Voraussetzung, dass die Budgets für allgemeine und spezielle Laboruntersuchungen nicht überschritten werden) für Facharztinternisten mit Schwerpunkt Rheumatologie 130 Punkte bzw. 4,60 Euro je Arztfall. 

Eine rheumatologische Gemeinschaftspraxis mit beispielsweise 2.400 Arztfällen kann somit einen Wirtschaftlichkeitsbonus von bis zu 11.040 Euro erhalten. Durch die nachfolgend skizzierten Änderungen wird sich dieser Betrag jedoch deutlich reduzieren. 

Keine Berücksichtigung von Fällen mit Ausnahmekennziffer

Die wichtigste Änderung betrifft Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften gleichermaßen: 

  • Fälle und Laborkosten mit Ansatz der entsprechenden Ausnahmekennziffer (EBM-Nrn. 32005 bis 32023) werden zwar bei der Berechnung der Laborbudgets nicht berücksichtigt, bei der Fallzählung für den Wirtschaftlichkeitsbonus jedoch mitgezählt.
  • Ab Quartal 2/2013 wird für die Fälle mit Ausnahmekennziffer kein Wirtschaftlichkeitsbonus mehr gewährt.

Beispiel: Ein Rheumatologe in Einzelpraxis rechnet 1.000 Arztfälle ab. Davon hat er 600 Fälle mit einer Ausnahmekennziffer gekennzeichnet. Die Laborbudgets werden nicht überschritten. Sein Wirtschaftlichkeitsbonus beträgt im Quartal 1/2013 noch 4.600 Euro. Ab Quartal 2/2013 werden die 600 Arztfälle mit Ausnahmekennziffer nicht mehr berücksichtigt. Sein Wirtschaftlichkeitsbonus beträgt dann nur noch 1.840 Euro – 2.760 Euro weniger. 

Berufsausübungsgemeinschaften

Die zweite Änderung betrifft nur Berufsausübungsgemeinschaften (BAG): 

  • Der Wirtschaftlichkeitsbonus und die Laborbudgets wurden bisher arzt- und arztfallbezogen berechnet. Bezugsgröße für diese Berechnungen ist ab Quartal 2/2013 jedoch – wie schon bis einschließlich Quartal 3/2008 – der Behandlungsfall.

Beispiel: Eine aus zwei Rheumatologen bestehende BAG rechnet 2.000 Behandlungsfälle (davon 1.200 Fälle mit Ausnahmekennziffer) ab. Die Arztfallzahl beider Ärzte beträgt 2.400. Die Laborbudgets werden nicht überschritten. Der Wirtschaftlichkeitsbonus dieser BAG beträgt im Quartal 1/2013 noch 11.040 Euro (2.400 Arztfälle à 4,60 Euro). Ab Quartal 2/2013 werden für den Wirtschaftlichkeitsbonus nur noch 800 Behandlungsfälle berücksichtigt. Der Wirtschaftlichkeitsbonus beträgt dann nur noch höchs­tens 3.680 Euro – 7.360 Euro weniger. 

  • Durch die Berechnung der Laborbudgets je Behandlungsfall werden nun auch die Budgetgrenzen wesentlich früher erreicht.

Beispiel: In einer aus zwei Rheumatologen bestehende BAG rechnet Arzt A 400 Arztfälle (ohne Fälle mit Ausnahmekennziffer) ab, davon 200 Allgemeinversicherte und 200 Rentner. Arzt B rechnet 550 Arztfälle ab, davon 300 Allgemeinversicherte und 250 Rentner. Die Behandlungsfallzahl der Praxis (ohne Ausnahmekennziffer) beträgt 750, davon 400 Allgemeinversicherte und 350 Rentner. Das Laborbudget für allgemeine Laboruntersuchungen beträgt für Allgemeinversicherte 60 Punkte, für Rentner 80 Punkte. Daraus errechnet sich im Quartal 1/2013 für Arzt A ein Laborbudget von 28.000 Punkten, für Arzt B von 38.000 Punkten. Dies sind zusammen 66.000 Punkte. Ab Quartal 2/2013 beträgt das Laborbudget der Praxis unter Zugrundelegung derselben Ausgangsdaten nur noch 52.000 Punkte – 14.000 Punkte weniger! 

Fachverschiedene BAG

In fachverschiedenen BAG erfolgt die Berechnung sowohl des Wirtschaftlichkeitsbonus als auch der Laborbudgets auf Basis der anteiligen Fallzahlen der in der BAG vertretenen Ärzte. 

Beispiel: Eine aus einem Rheumatologen und einem Facharztinternisten ohne Schwerpunkt bestehende BAG rechnet 800 Behandlungsfälle (ohne Fälle mit Ausnahmekennziffer), ab. Die Arztfallzahl des Rheumatologen beträgt 400, die des Facharztinternisten ohne Schwerpunkt 600. Der Wirtschaftlichkeitsbonus der Praxis beträgt dann 82 Punkte je Behandlungsfall (Rheumatologe: 40 % von 130 Punkten; Internist ohne Schwerpunkt: 60 % von 50 Punkten). Entsprechend werden dann auch die Laborbudgets der Praxis für allgemeine und spezielle Laboruntersuchungen berechnet. 

Fazit

Durch die Neuregelung müssen sich diejenigen Rheumatologen, die ihre Laborbudgets bisher nicht überschritten haben, auf deutliche Honorareinbußen einstellen. Berufsausübungsgemeinschaften sind durch die Umstellung der Berechnungen auf den Behandlungsfall besonders betroffen.