von RA, FA für MedR und Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Vom 23. bis 26.05.2017 fand in Freiburg der 120. Deutsche Ärztetag statt. Das Ärzteparlament hatte eine große Anzahl von Themen auf der Agenda, wie das 446 Seiten starke Beschlussprotokoll belegt. Im RheumaGuide 3/2017 hatten wir bereits über den erfolgreichen Beschluss zur GOÄ-Novelle berichtet. Nachfolgend ein Überblick zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung sowie ein Abriss der weiteren Beschlüsse.
Seit mehreren Jahren beschäftigen sich die Delegierten nun schon mit der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Die Novelle geht nun auf die Zielgerade; vieles spricht dafür, dass der Ärztetag im Mai 2018 eine neue (Muster-)Weiterbildungsordnung beschließen wird, die dann von den jeweiligen Landesärztekammern umgesetzt wird. Bis dahin werden die jeweiligen Fachverbände noch intensiv arbeiten, da über die (Muster-)Weiterbildungsordnung letztlich auch der medizinische „claim“ abgesteckt wird. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung ist daher weit mehr als eine reine Fixierung der vom Assistenzarzt zu absolvierenden Abschnitte und Leistungsinhalte. Voraussichtlich ist mit folgenden Eckpunkten für die künftige Weiterbildungsordnung zu rechnen:
Durch die neue Systematik soll dem bisherigen bekannten und geduldeten Missstand begegnet werden, dass – bedingt durch die starre Weiterbildungssystematik – regelhaft mehr selbstständig durchgeführte Leistungen dokumentiert werden als tatsächlich durchgeführt worden sind bzw. sein können.
Im Übrigen soll der Vorstand der BÄK auch darüber befinden, dass Weiterbildungszeiten für Zusatzbezeichnungen abweichend von der bisherigen Regelung „nebenberuflich“ durchlaufen werden können, um insbesondere auch Vertragsärzten eine teilzeitige Weiterbildungsmöglichkeit neben einem vollen Versorgungsauftrag zu ermöglichen.
In einer Vielzahl von weiteren Beschlüssen haben sich die Delegierten mit den unterschiedlichsten Themen befasst, von denen nur beispielhaft einige Aspekte angeführt werden.
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