ASV – kein rasanter Start

von Sonja Froschauer und Dr. med. Axel Munte, Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. (BV ASV), München

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bietet eine Grundlage für die langersehnte sektorenübergreifende Versorgung und setzt dabei auf Qualifikationsmerkmale als zentrale Zugangsvoraussetzung, wobei identische Bedingungen für Vertragsärzte und Krankenhäuser gelten. Ein weiteres Ziel ist die Förderung von interdisziplinärer und intersektoraler Kooperation.

Im 2. Hj. 2015 Konkretisierungen auch in der Rheumatologie 

Für erste Krankheitsbilder wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits sogenannte Konkretisierungen verabschiedet. Sie sind seit 2014 zur Tuberkulose und zu gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle in Kraft. Im Januar 2015 hat der G-BA Konkretisierungen zum Marfan-Syndrom und zu gynäkologischen Tumoren beschlossen, die noch nicht in Kraft getreten sind.

Die Arbeit an den Konkretisierungen für rheumatologische Erkrankungen hat bereits begonnen, sodass mit einer Beschlussfassung in der zweiten Jahreshälfte 2015 zu rechnen ist. Der Berufsverband der niedergelassenen Rheumatologen hat einen Entwurf für die Konkretisierungen beim G-BA eingereicht. Ob dieser übernommen wird, ist derzeit noch offen.

Extrabudgetäre Vergütung 

Die Konkretisierungen umfassen neben den Teilnahmeanforderungen auch den Katalog der in der ASV abrechenbaren Leistungen, den sogenannten Behandlungsumfang. Die Vergütung der ASV-Leistungen erfolgt zunächst nach EBM mit den Werten der jeweils zutreffenden regionalen Euro-Gebührenordnung. Leistungen des Behandlungsumfangs, die nicht Teil des EBM sind, können übergangsweise nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit festgelegten Steigerungsfaktoren abgerechnet werden. Die ASV-Leistungen werden direkt durch die Krankenkassen vergütet, das heißt stets extrabudgetär als Einzelleistungen.

Bisher wenig ASV-Teams 

Um an der ASV teilnehmen zu können, müssen interdisziplinäre Teams Anzeigen bei den Erweiterten Landesausschüssen (eLA) einreichen. Die Zahl der derzeit vorliegenden Anzeigen ist nicht transparent. Bereits ASV-berechtigte Teams werden im ASV-Verzeichnis bei der ASV-Servicestelle (www.asv-servicestelle.de) aufgeführt, sofern sie einer Veröffentlichung zustimmen. Dort sind aktuell acht Teams für GI-Tumoren sowie sechs Teams für TBC zu finden. Durch die zeitliche Verzögerung zwischen der ASV-Berechtigung und der Veröffentlichung ist die Zahl der derzeit schon berechtigten Teams wohl höher. Die noch vergleichsweise geringe Zahl an ASV-Teams ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen:

  • Die Vorbereitung der ASV-Teilnahme ist zeitaufwendig (oft sechs bis neun Monate). So muss ein interdisziplinäres Team aus teilweise bis zu 19 Fachgruppen gebildet und vertraglich fixiert werden. Zusätzlich zur umfangreichen Teilnahmeanzeige müssen weitere Nachweise wie Zeugnisse beim eLA eingereicht werden.
  • In den meisten Fällen werden durch den eLA Unterlagen nachgefordert, da die Anzeige unvollständig ist. In diesem Fall wird die zweimonatige Prüffrist unterbrochen, bis die Unterlagen eingegangen sind.
  • In den ersten Entwürfen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes war vorgesehen, Berechtigungen von Krankenhäusern nach § 116b SGB V alter Fassung dauerhaft zu erhalten. Damit war für Kliniken mit Alt-Berechtigungen keinerlei Anlass mehr gegeben, eine ASV-Teilnahme anzustreben.

Fazit 

Der träge Start ist letztlich auf die Komplexität der Regelungen zurückzuführen, auch wenn die ASV durch den Gesetzgeber eigentlich als „deregulierter“ Versorgungsbereich angelegt war. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wird hier nur partiell Erleichterungen bringen, indem u.a. die Alt-Berechtigung auf drei Jahre befristet und die Einschränkung auf „schwere Verlaufsformen“ bei onkologischen und rheumatologischen Erkrankungen gestrichen werden soll. Diese Befristung sowie Ausweitung der ASV auf eine größere Patientengruppe könnte letztlich mehr Vertragsärzte und Kliniken motivieren, sich der Herausforderung einer ASV-Teilnahme zu stellen, und so Schwung in den neuen Versorgungsbereich bringen.