BDRh-Kommentar zum Honorarbericht der KBV

von Dr. med. Edmund Edelmann, 1. Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh)

Die dramatische Unterbezahlung der ärztlichen Leistung von Rheumatologen wird durch (im Vergleich zu den Haus- und Fachärzten) insgesamt hohe Fallzahlen kompensiert. Dies ist insofern eine scheinbar paradoxe Entwicklung, da unsere Patienten mit chronisch-entzündlichen Rheumaformen einen hohen Arzt bezogenen Versorgungsaufwand erfordern. Die Zahlen erklären sich durch erhebliche Mehrarbeit. Nach den Praxisanalyse-Zahlen (ZIPP-Daten) des Zentralinstitutes der KBV arbeiten Rheumatologen mit im Mittel 58 Stunden pro Woche von allen Ärzten am meisten.

Benachteiligung der Rheumatologen 

Die höheren Fallzahlen führen zu einem mittleren Umsatzvolumen von 65.000 Euro/Quartal. Dem steht ein durchschnittliches Umsatzvolumen der Hausärzte und des Durchschnitts der Fachärzte von 50.000 Euro gegenüber. Was von außen betrachtet wie eine Nivellierung der erzielten Umsätze mit einem kleinen Umsatzvorteil für die Rheumatologen aussieht, stellt sich unter Berücksichtigung der Umsatzzahlen in Berlin und Schleswig-Holstein (im Mittel ca. 45.000 Euro/Quartal) und vor allem der o.g. Fallwerte doch als nicht unerhebliche Benachteiligung unserer Fachgruppe im KV-System heraus.

Kleine Fachgruppen werden bestraft 

Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung mit abnehmenden Umsätzen und Fallwerten sind die regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe, die eine abnehmende Zahl an Ärzten pro Fachgruppe mit höheren Fallwerten belohnen (vor allem im Hausarzttopf) und kleine Fachgruppen wie die Rheumatologen, die eine im Mittel zwar geringe, aber doch kontinuierliche Arztzahlzunahme aufweisen, mit niedrigeren Vergütungen abstrafen.

Ausweg: ASV und Selektivverträge 

Gegen dieses System in 17 verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen vorzugehen, gleicht einer Sisyphos-Arbeit. Der für unsere Fachgruppe sehr reale und zeitnahe Ausweg liegt in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und in möglichst umfänglichen, alle Indikationen abdeckenden Selektivverträgen.