Beharrliche Falschabrechnung kann teuer werden
Mit kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 5.Oktober 2011 (Az:L 12 KA 56/08) hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) den gegen einen Arzt erlassenen Disziplinarbescheid, in dem ihm eine Geldbuße von 10.000 Euro auferlegt wurde, für rechtmäßig erklärt. Es ging um den Vorwurf einer wiederholt fehlerhaften Abrechnung, wobei der Arzt seine Abrechnung transparent gemacht und seine Rechtsauffassung vehement vertreten hatte. Die Entscheidung lässt Rückschlüsse zu, wie Ärzte bei Abrechnungsstreitigkeiten vorgehen sollten und wann disziplinarische Konsequenzen zu erwarten sind.
Dem Urteilsfall lag ein jahrelanger Streit über die Abrechenbarkeit eines dermatologischen Testverfahrens zugrunde. Nach mehrfachen Plausibilitätsprüfungen und Honorarberichtigungen leitete die KV schließlich ein Disziplinarverfahren gegen den Arzt ein. Dieser beharrte während der ganzen Zeit auf seiner Auffassung und rechnete immer wieder die höher bewertete Gebührenziffer ab. Diese Beharrlichkeit kostet ihn nunmehr 10.000 Euro –das LSG bestätigte die Auffassung der KV. Aufgrund der mehrfach erfolgten Hinweise der KV zu seiner fehlerhaften Abrechnung sei von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Die Geldbuße sei daher rechtens und auch angemessen.
Praxishinweis: Der Fall zeigt, dass sich bei fortdauernden Streitigkeiten mit der KV über einzelne Abrechnungsziffern unbedingt eine möglichst zeitnahe juristische Klärung empfiehlt. In jedem Fall sollte kein Arzt einfach „auf stur schalten“, da dies disziplinarrechtliche Konsequenzen haben kann. Wenn zu Unrecht Honorarberichtungen durch die KV erfolgen und Regresse verhängt werden, kann hiergegen der Rechtsweg beschritten werden.