Deutlich niedrigere Vergütung für Laboruntersuchungen in 2013

In Ausgabe Nr. 2/2012 hatten wir ausführlich über die neuen Vergütungsregelungen für Laboruntersuchungen berichtet. Danach werden die meisten allgemeinen Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM sowie die speziellen Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.3 EBM nur noch mit einer bundesweit einheitlichen Abstaffelungsquote vergütet. Darüber hinaus gibt es in vielen KVen für die von „Nichtlabor­ärzten“, also auch die von Rheumatologen, abgerechneten speziellen Labor­untersuchungen ein Budget auf der Basis von Fallzahlen und einem Referenz-Fallwert von 40 Euro. Die Vergütungsquote für Laboruntersuchungen beträgt im Quartal 4/2012 immerhin noch 95,36 Prozent. Für das erste Halbjahr 2013 wurde die Vergütungsquote von der KBV auf nur noch 89,18 Prozent festgelegt. Von der Abstaffelung nicht betroffen sind unverändert die für Rheumatologen wenig relevanten allgemeinen Laboruntersuchungen nach den EBM-Nrn. 32025 bis 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150.