Frühe Kombinationstherapie mit MTX plus Prednison verringerte Fatigue

Durch eine frühe Kombinationstherapie von Methotrexat (MTX) und Prednison direkt nach der Diagnosestellung einer Rheumatoiden Arthritis (RA) kann gemäß der Ergebnisse von Zwei-Jahres-Studien aus Belgien, die oft auftretende belastende Müdigkeit („Fatigue“) reduziert werden.

„Bis zu 90 Prozent der RA-Patienten berichten über Fatigue“, so Dr. Diederik De Cock aus Leuven, einer der Autoren, der die Studie beim eEULAR-Kongress vorgestellt hat. An der Studie nahmen 80 Patienten mit niedriger Krankheitsaktivität teil, was als niedriges Risiko für Fatigue gewertet wird. Aufgeteilt in zwei Gruppen mit 38 und 42 Patienten, erhielten die Studienteilnehmer über zwei Jahre eine Monotherapie mit 15 mg MTX wöchentlich oder eine Kombinationstherapie aus 15 mg MTX plus Prednison (zu Beginn 30 mg Prednison täglich, dann wöchentlich reduziert bis auf 5 mg). Die Müdigkeit wurde mithilfe des multidimensionalen Fatigue Inventory (MFI) erfasst, einem Fragebogen mit 20 Fragen.

Das Ergebnis: Die Krankheitsaktivität der Patienten – beurteilt gemäß DAS28CRP – war im Studienverlauf in beiden Gruppen ähnlich. Dennoch wiesen die intensiver behandelten Patienten über den gesamten Studienverlauf von zwei Jahren eine geringere Müdigkeit auf. Der Grad der Müdigkeit schien sich im Laufe der Zeit zwischen den Gruppen immer mehr zu unterscheiden.

Fazit

Auch sogenannte Niedrigrisiko-Patienten sollten konsequent behandelt werden – u. a., um Komplikationen wie Fatigue im weiteren Krankheitsverlauf vorzubeugen, resümierte Professor Dr. John Isaacs aus Newcastle, Großbritannien, Vorsitzender des wissenschaftlichen Programm-Komitees beim EULAR. Dies sei leider noch nicht Standard.

 

Quelle

  • De Cock D, Nooyens A, Pazmino S et al. Treating early and intensively is associated with lower fatigue levels on the long term, even in patients with early Rheumatoid Arthritis considered to have a favourable risk profile. eEULAR 2020, Abstract FRI0023. Ann Rheum Dis 2020; 79(suppl 1): 579.