G-BA: DMP Rheumatoide Arthritis tritt zum 01.10.2021 in Kraft

Zum 01.10.2021 tritt der G-BA-Beschluss zum neuen Disease-Management-Programm (DMP) Rheumatoide Arthritis (RA) in Kraft. Patienten können sich dann von teilnehmenden Ärzten im Rahmen dieses Programmes leitliniengerecht betreuen und im Umgang mit ihrer Erkrankung schulen lassen.  Die Grundlagen des Programms bilden die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie zur Diagnostik und Therapie einer RA. Die Langzeitbetreuung der Patienten erfolgt im Rahmen von DMPs – abgesehen von Ausnahmefällen – in erster Linie durch Hausärzte, während Rheumatologen spezifischere Aufgaben wie Sicherstellung der Diagnose und Weichenstellung für die Therapie vorbehalten sind.  Laut G-BA-Beschluss sollten die Patienten möglichst frühzeitig nach Erstdiagnose zum Facharzt überwiesen werden, nämlich

  • bei ungenügendem Therapieansprechen unter der Starttherapie spätestens nach zwölf Wochen oder bei Nichterreichen einer Remission nach spätestens 24 Wochen,
  • bei nicht ausreichendem Ansprechen oder Unverträglichkeit der weiteren DMARD-Therapien,
  • zur Prüfung der Frage einer Deeskalation der DMARD-Therapie sowie
  • zur regelmäßigen Verlaufskontrolle einschließlich Prüfung der Indikation einer radiologischen Kontrolle.

Quelle

  • G-BA Beschluss zum DMP Rheumatoide Arthritis vom 18. März 2021. Volltext, tragende Gründe und weiterführende Informationen online unter g-ba.de/beschluesse/4763/