Handlungsempfehlungen in Corona-Zeiten aktualisiert

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) hat ihre Handlungsempfehlungen für die Betreuung von Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie aktualisiert: Rheumapatienten haben im Vergleich zu Patienten ohne RA kein erhöhtes Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion. „Auch das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 scheint nicht erhöht zu sein“, so DGRh-Präsident Prof. Dr. Hendrik Schulze-Koops.

Die Entwarnung gelte aber mit Einschränkungen: Einige der bekannten Risikofaktoren für schwere Verläufe (höheres Lebensalter, männliches Geschlecht, Rauchen, Diabetes, starkes Übergewicht oder bestehende Lungen-, Herz- oder Nierenerkrankungen) seien bei Rheumapatienten häufiger als im Bevölkerungsdurchschnitt. Sie dürften daher nicht außer Acht gelassen werden. Das Corona-Risiko von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ist vermutlich nur während besonders aktiver Phasen oder bei Einnahme von Glukokortikoiden in einer Dosis ≥ 10 mg täglich erhöht. In den zehn Kernempfehlungen der DGRh wird bekräftigt, dass eine gut eingestellte Rheumamedikation nicht allein aus Sorge vor COVID-19 verändert, sondern unverändert fortgeführt werden sollte. „Ein Umstellen der Medikation geht oft mit einem Aufflammen der rheumatologischen Grunderkrankung einher und erhöht das COVID-19 Risiko erst recht“, so Prof. Dr. Christof Specker aus Essen. Nur bei Patienten mit positivem SARS-CoV-2-Abstrich bzw. beginnenden COVID-19-Symptomen solle die Therapie mit Biologika und anderen immunmodulierenden Rheumamedikamenten pausiert werden. Eine Therapie mit Glukokortikoiden ≤ 10 mg pro Tag könne dagegen fortgesetzt werden. Alltag und Versorgung der Patienten sollten nicht unnötig beschränkt werden. Rheumapatienten sollte nur wegen einer angenommenen Gefährdung durch COVID-19 keine Arbeitsunfähigkeit attestiert werden. Auch dürfe nicht auf notwendige Behandlungen und Therapien verzichtet werden. Auch Rheumapatienten sollten die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Zudem empfiehlt die DGRh die Corona-Warn-App. Im COVID-19--Register der DGRh sind zzt. über 350 Krankheitsverläufe erfasst, die bei Erstellung der neuen Empfehlungen berücksichtigt wurden. Die Evidenz sei aber noch nicht so belastbar wie sonst bei Therapieempfehlungen üblich, so die Autoren.

Quellen

  • Schulze-Koops, H., Iking-Konert, C., Leipe, J. et al. Handlungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V. für die Betreuung von Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie – Update Juli 2020. Z Rheumatol (2020). doi.org/10.1007/s00393-020-00851-x.
  • Pressemitteilung der DGRh vom 06.08.2020