Mit Ablauf des 31. Dezember 2015 verjähren Honorarforderungen aus ärztlicher Behandlung, die im Jahr 2012 in Rechnung gestellt wurden. Prüfen Sie also, ob derartige Forderungen noch offen sind. Die Verjährung können Sie verhindern, indem Sie noch vor Ablauf des 31. Dezember 2015 beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner beantragen. Außerdem müssen Sie vor Ablauf des 31. Dezember 2015 Klage gegen den Schuldner einreichen. Bloße Mahnungen und Zahlungsaufforderungen an den Schuldner verhindern nicht, dass die Verjährungsfrist abläuft!
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