Keine fachärztliche Grundpauschale für Rheumatologen

In der Ausgabe Nr. 4/2012 hatten wir bereits kurz über die zusätzlichen Zahlungen der Krankenkassen für 2013 zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung berichtet.

Von den insgesamt zur Verfügung gestellten 250 Mio. Euro entfallen bundesweit ca. 126 Mio. Euro auf den fachärztlichen Bereich.

In dem von der Vertreterversammlung der KBV am 7. Dezember 2012 beschlossenen Konzept werden die fachärztlichen Internisten ohne Schwerpunkt der Gruppe der fachärztlichen Grundversorger zugeordnet, nicht aber die fachärztlichen Internisten mit Schwerpunkt. Damit würden die Rheumatologen nicht von den zusätzlichen Zahlungen der Krankenkassen profitieren.

Darüber hinaus plant die KBV, den auf den fachärztlichen Bereich entfallenden Krankenkassenanteil durch Umverteilungsmaßnahmen um ca. 400 Mio. Euro auf etwa 525 Mio. Euro aufzustocken. Diese zusätzlichen 400 Mio. Euro zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung sollen – ggf. in mehreren Stufen bis Ende 2015 – im Wesentlichen von den Arztgruppen, die nicht der fachärztlichen Grundversorgung zugeordnet werden, aufgebracht werden. Nach ersten Berechnungen der KBV führen diese Maßnahmen für die Fachgruppe der Rheumatologen zu einem Honorarverlust von ca. 2,4 Prozent.

Die Vertreterversammlung hat den Vorstand der KBV beauftragt, dieses Konzept im 1. Quartal 2013 mit den Krankenkassen zu verhandeln. Gleichzeitig soll das Konzept anhand von Simulationsrechnungen weiter validiert werden. Wir werden über den weiteren Fortgang berichten.