Laboruntersuchungen vorerst nicht auf Kern des Fachgebietes beschränkt

§ 25 Bundesmantelvertrag sieht vor, dass Laborleistungen nur noch an Fachärzte überwiesen werden dürfen, bei denen Laborleistungen zum Kern des Fachgebietes gehören. Ursprünglich war vorgesehen, die Prüfung, welche Laborleistungen zum Kern des Fachgebietes gehören, zu 1. Januar 2015 abzuschließen. Diese Frist wurde jetzt auf den 1. Januar 2016 verlängert.