Neue Impfempfehlungen der DGRh

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) betont in ihren neuen Impfempfehlungen, dass die meisten Standardimpfungen bei Erwachsenen und Kindern mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen sicher sind. Auch Lebendimpfstoffe können Patienten ohne immunsuppressive Therapie in Abhängigkeit von der Krankheitsaktivität verabreicht werden. „Jedes vierte rheumakranke Kind ist unzureichend geimpft“, mahnte Professor Dr. Michael Borte aus Leipzig bei einer Pressekonferenz während des DGRh-Kongresses in Mannheim. Das gelte selbst für Standard­impfungen wie Tetanus oder Keuchhusten mit Totimpfstoffen, bei denen das Risiko für Nebenwirkungen gering sei. Die DGRh empfiehlt, alle Standardimpfungen mit Totimpfstoffen bei Kindern vorzunehmen, ausgenommen im akuten Schub. Wenn die Erkrankung stabil ist, sollte zusätzlich auch eine Immunisierung gegen Pneumokokken, Meningokokken und Influenzaviren erfolgen. Schwieriger ist die Situation bei Lebendimpfstoffen wie der Dreifachimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR). Die Impfungen sind zugelassen bei Patienten unter niedrig dosierter lokaler oder systemischer Steroidtherapie. Nicht angeraten sind Lebendimpfstoffe hingegen bei Patienten unter Immunsuppression, zum Beispiel unter Mycophenolatmofetil, Cyclophosphamid, Cyclosporin A, Leflunomid, unter Biologika oder unter hochdosierter längerer (> 2 Wochen) Steroidtherapie. Deshalb wird vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie empfohlen, den Impfstatus zu komplettieren. 

 

Quellen: 41. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh), 18.-21. September, Mannheim/Heidelberg, Pressekonferenz und Goldacker S et al.: Impfung bei erwachsenen Patienten mit chronisch entzündlichen rheumatischen Erkrankungen. Z Rheumatol 2013; 72(7): 690-704