RA: Krankenkassendaten bestätigen hohes Risiko für Komorbiditäten

Krankenkassendaten aus Deutschland bestätigen das deutlich erhöhte Risiko von Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA) für eine Reihe von Komorbiditäten wie Bluthochdruck, Arthrose oder Depressionen. Mit zunehmender Zahl von Komorbiditäten verschlechterte sich der RA-Status der Patienten und waren Rheumatologen seltener an der Versorgung beteiligt.

Für die Studie der Universität Oldenburg und des Deutschen Rheuma-Forschungszentrums Berlin (DRFZ) wurden Krankenkassendaten von knapp 97.000 RA-Patienten (im Mittel 63 Jahre alt, 80 Prozent Frauen) und 485.000 Kontrollpersonen ähnlichen Alters und Geschlechts ausgewertet. Bei RA-Patienten wurden neben einer Häufung von kardiovaskulären Risikofaktoren (62,5 Prozent Bluthochdruck, 40 Prozent Hypercholesterinämie) auch vermehrt Erkrankungen des Bewegungsapparats, der Lunge oder der Psyche nachgewiesen. Deutliche Unterschiede zwischen RA- und Kontrollgruppe gab es u. a. bei Arthrose (44 vs. 21 Prozent), Depressionen (32 vs. 20 Prozent) und Osteoporose (26 vs. 9 Prozent).

In einer zufällig ausgewählten Stichprobe von rund 2.500 RA-Patienten wurden zudem per Fragebogen Korrelationen von Komorbidität und RA-Befunden untersucht. Dabei zeigte sich, dass mit zunehmender Zahl von Komorbiditäten auch die Zahl berührungsempfindlicher und geschwollener Gelenke anstieg und sich körperliche Funktion sowie Wohlbefinden verschlechterten. Von den Befragten mit mindestens acht Komorbiditäten wurden nur 77 Prozent vom Rheumatologen behandelt, von Teilnehmern mit höchstens einer Komorbidität waren es 87 Prozent. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie äußert sich in einer Pressemitteilung kritisch dazu: Gerade multimorbide Patienten sollten besonders intensiv rheumatologisch betreut werden.

Quellen

  • Ramos AL et al.: Comorbidities in Patients with Rheumatoid Arthritis and Their Association with Patient-reported Outcomes: Results of Claims Data Linked to Questionnaire Survey. J Rheumatol 2019, epub January 15, doi: 10.3899/jrheum.180668
  • Pressemitteilung der Dt. Gesellschaft für Rheumatologie vom 16.01.2019