Vergütungsquote für Laboruntersuchungen im 1. Halbjahr 2014

Die Vergütungsquote für Laboruntersuchungen wurde von der KBV für das 1. Halbjahr 2014 mit 91,58 Prozent festgesetzt. Die Quote entspricht damit der Vergütungsquote des Quartals 4/2013.

Mit Ausnahme der für Rheumatologen wenig relevanten allgemeinen Laboruntersuchungen nach den EBM-Nrn. 32025 bis 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150 werden also in den Quartalen 1/2014 und 2/2014 die von Rheumatologen abgerechneten allgemeinen und speziellen Laboruntersuchungen nur mit 91,58 Prozent der Kostensätze des EBM vergütet.

Die Vergütungsquote von 91,58 Prozent ist auch auf den Referenzfallwert von 40,00 Euro für spezielle Laboruntersuchungen anzuwenden. Der Referenzfallwert beträgt daher im 1. Halbjahr 2014 36,63 Euro.