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KassenabrechnungUltraschallvereinbarung: Änderungen seit 01.10.

16.11.2016Ausgabe 6/20161min. Lesedauer

KBV und Krankenkassen haben die Ultraschallvereinbarung mit Wirkung zum 01.10.2016 angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere die Abnahme-, Konstanz- und Dokumentationsprüfungen, die Nachweise bei der Antragsstellung, und die Anerkennung von Ultraschallkursen.

Weiterführender Hinweis
  • Zu den Änderungen hat die KBV eine Praxisinformation herausgegeben. Diese finden Sie im Internet unter: http://tinyurl.com/hvcslvf

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