Arztbewertungsportale: Nicht alles bieten lassen!

von RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund 

Trotz der unbestrittenen Positiveffekte, die die aktive Nutzung eines Arztbewertungsportals im Internet für Mediziner mit sich bringen kann, bleibt die (Negativ-)Bewertung und Benotung auf Portalen wie sanego.de oder docinsider.de durch (angebliche) Patient(inn)en für viele Ärzte und Praxen ein Ärgernis. Und doch gehen Mediziner oft nur zögerlich gegen die missbräuchliche Nutzung der Bewertungsplattformen vor. Dabei stehen die Chancen auf eine Entfernung einzelner Einträge, zumindest aber auf deren „Entschärfung“, vielfach nicht schlecht.

Bedeutung der Portale nimmt zu 

Nach Information des Plattform-Betreibers wurde auf www.jameda.de kürzlich deutschlandweit erstmalig die Schwelle von einer Million Bewertungen überschritten. Ihre Richtigkeit vorausgesetzt, unterstreicht diese Meldung, welch beträchtlichen Stellenwert das Portal sowie seine zahlreichen Konkurrenten heute für die Ärzteschaft haben. Dem Unternehmen zufolge hat sich die Anzahl der dort abgegebenen Patientenmeinungen innerhalb von nur eineinhalb Jahren verdoppelt.

Für Ärzte bringt die steigende Zahl an Portaleinträgen und -nutzern nicht nur Positives mit sich. Denn immer wieder – sogar recht häufig – kommt es vor, dass die Möglichkeit zur Beurteilung einer ärztlichen Behandlung bzw. des Behandelnden missbraucht wird. Bisweilen werden Tatsachen verdreht, Unwahrheiten verbreitet, Kompetenzen bezweifelt sowie Mediziner beschimpft und beleidigt. Dass der bewertete Arztbesuch tatsächlich stattgefunden hat, muss der Bewertende lediglich versichern, aber zunächst nicht beweisen.

Unwahre Beiträge entfernen lassen 

Zwar hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden, dass an der Verwendung öffentlich zugänglicher Daten zur Einrichtung und Bereitstellung eines Arztprofils zu Bewertungszwecken rechtlich grundsätzlich nichts auszusetzen ist. Auch dass die Bewertungsabgabe anonym erfolgt, hat das Gericht gebilligt. Online Bewertete haben auch keinen Anspruch gegen Portalbetreiber auf die Preisgabe von Daten zur Identifikation des Bewertenden. Jedoch haben Betroffene Anspruch auf Entfernung rechtswidriger Bewertungseinträge!

Somit lohnt sich die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung zur Durchsetzung ihrer Rechte. Denn die Verbreitung falscher Tatsachen und (womöglich geschäftsschädigender) Verunglimpfungen muss niemand dulden. Häufig lässt sich mit anwaltlicher Hilfe ohne Klage eine Löschung beanstandeter Einträge erreichen. Gut zu wissen: Sollte es tatsächlich einmal zum Rechtsstreit kommen, geben Portalbetreiber vor Gericht mitunter freiwillig klein bei, um nachteilige Urteile zu vermeiden.