EBM-Reform: Änderungen erst zum 1. Januar 2016

KBV und Krankenkassen haben sich über einen zweistufigen Zeitplan der EBM-Reform verständigt. Während die nächsten Änderungen im hausärztlichen Bereich bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft treten sollen, ist eine Überarbeitung des fachärztlichen Teils erst zum 1. Januar 2016 vorgesehen. Bis dahin sollen sämtliche fachärztlichen Leistungen neu bewertet und an die aktuellen Kosten angepasst sowie die Prüfzeiten im Anhang 3 des EBM überprüft werden. Die KBV fordert, fachärztliche Basisleistungen aus den Grundpauschalen auszugliedern und mit festen Preisen zu vergüten.