EBM-Reform – Beschlüsse und offene Fragen

Mit Ausnahme einer Beschlussfassung zur „Währungsreform“ konnte bisher zwischen KBV und Krankenkassen kein Einvernehmen bezüglich der EBM-Reform 2013/2014 erzielt werden. Mit dem nachfolgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Sachstand.

Fachärztliche Grundpauschale zum 1. Juli 2013

Bestandteil des Honorarkompromisses für 2013 ist bekanntlich die Zahlung eines Betrages von 250 Mio. Euro durch die Krankenkassen. Etwa die Hälfte dieses Betrages ist für die Förderung der fachärztlichen Grundversorgung bestimmt.

Zwar besteht ein weitgehender Konsens zwischen KBV und Krankenkassen hinsichtlich der Einführung einer fachärztlichen Grundpauschale zum 1. Juli 2013. Die Details der Förderung sind jedoch noch unklar, ebenso die Höhe des Förderbetrages insgesamt. Die KBV möchte nämlich den Betrag von ca. 125 Mio. Euro durch Einsparungen bei den Dialysesachkosten, die Absenkung von bestimmten Labor­parametern und die Abwertung humangenetischer Leistungen auf­stocken. Mit einer Beschlussfassung im Laufe des Monats Juni ist jedoch zu rechnen.

„Währungsreform“ zum 1. Oktober

Die ursprünglich zum 1. Juli 2013 vorgesehene Angleichung von kalkulatorischem Punktwert und Orientierungswert wurde auf den 1. Oktober 2013 verschoben. Der Bewertungsausschuss hat weiter beschlossen, den Orientierungswert und den kalkulatorischen Punktwert statt auf 5,11 Cent nunmehr auf 10 Cent festzusetzen. Zu diesem Zweck werden die derzeitigen Punktzahlen im EBM mit einem Anpassungsfaktor, der sich aus der Division des bisherigen Orientierungswertes in Höhe von 3,5363 Cent und 10 Cent ergibt, multipliziert und neu festgelegt.

Beispiel

Die rheumatologische Zusatzpauschale nach Nr. 13700 ist derzeit im EBM mit 540 Punkten bewertet. Dies entspricht bei einem Orientierungswert von 3,5363 Cent einem Betrag von 19,10 Euro. Zum 1. Oktober 2013 beträgt die Bewertung dieser Leistung 191 Punkte (540 Punkte x 3,5363 : 10). Dies entspricht dann einem Betrag von 19,10 Euro.

Auf dieser Basis soll dann zum geplanten Termin des zweiten EBM-Reformschritts am 1. Juli 2014 eine Anpassung der Kalkulationszeiten und der Praxiskosten vorgenommen werden.

Baustelle Hausarzt-EBM

Keine Verständigung konnte bisher über die Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM erzielt werden. Ob das KBV-Konzept zur Weiterentwicklung des EBM im hausärztlichen Bereich noch zum 1. Oktober 2013 erfolgt, ist nach derzeitigem Stand ebenfalls völlig offen. Dies auch deshalb, weil im Juli 2013 die Verhandlungen über die Anpassung des Orientierungswertes für 2014 beginnen werden. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der für 2014 geltende Orientierungswert vom Bewertungsausschuss bis zum 31. August 2013 zu beschließen ist.