Evidenzbasierte Empfehlungen zu intraartikulären Therapien bei peripheren Arthropathien

Intraartikuläre Therapien (IAT) haben eine lange Tradition beim Management peripherer Arthropathien, wie Knie- und Handarthrose, rheumatoider Arthritis oder Gicht. Dennoch gibt es bisher keine Standards, wie IAT eingesetzt und angewendet werden sollten, so die European League against Rheumatism (EULAR). Um diese Lücke zu schließen, hat eine Task-Force der EULAR aus sechs Ländern erstmals evidenzbasierte Empfehlungen zum Einsatz von IAT erarbeitet. Zu der Task-Force gehörten u. a. zwölf klinische Expert*innen (Rheumatolog*innen, orthopädische Chirurg*innen, Nuklearmediziner*innen und Radiolog*innen), eine rheumatologische Pflegekraft und ein Patient*innenvertreter.

Das Besondere an den kürzlich veröffentlichten Empfehlungen: Als Grundlage dienten nicht nur Veröffentlichungen, sondern auch zwei Befragungen unter Ärzt*innen und Patient*innen. Insgesamt wurden von der Task-Force fünf übergeordnete Therapieprinzipien und elf spezifische Empfehlungen erarbeitet.

Therapieprinzipien

Jede Behandlung mit injizierbaren Substanzen, üblicherweise Glukokortikoide, Lokalanästhetika, Hyaluronsäure, autologe Blutprodukte, Radiopharmazeutika, sollte nach „best practice“-Standard erfolgen. Das bedeutet: Für jede Indikation und jedes Gelenk sollten die Dosis und der Applikationsmodus des eingesetzten Präparats neu definiert werden. Das Hauptziel von IAT ist die Besserung von sog. patientenzentrierten Endpunkten, wie die Linderung von Schmerzen oder Schwellungen. IAT können aber auch zur Unterstützung bei der Diagnosestellung oder, wie beim Lidocain-Test, zum Ausschluss von Gelenkschmerzen eingesetzt werden. Zu den übergeordneten Therapieprinzipien zählt auch die gemeinsame Entscheidungsfindung bei der Wahl der Therapie unter Berücksichtigung der Patientenpräferenzen. Bei der Beurteilung der Wirksamkeit der IAT sollte zudem der bei dieser Applikationsart oft beträchtliche Placeboeffekt berücksichtigt werden.

Behandlungsempfehlungen

  • 1. Die Patient*innen sollten über die Art der Therapie, das injizierte Präparat sowie den zu erwartenden Nutzen und mögliche Risiken der IAT vollständig aufgeklärt werden. Das Einverständnis der Patient*innen sollte dokumentiert werden.
  • 2. Ein optimales Setting für den Einsatz von IAT wird empfohlen: ein professioneller, ruhiger und gut beleuchteter Raum mit geeigneter Ausstattung, auch für Notfallinterventionen, und Verfügbarkeit einer weiteren ausgebildeten Fachkraft.
  • 3. Behandelnde Ärzt*innen sollten über die entsprechende Expertise für die IAT und die gewählte Applikationsform verfügen. Ultraschall, sofern verfügbar, kann die Genauigkeit der Anwendung verbessern.
  • 4. Bei der Behandlung von Schwangeren mit IAT sollte ein Präparat appliziert werden, das für Mutter und Kind sicher ist.
  • 5. Bei jeder IAT sollten aseptische Techniken eingesetzt werden.
  • 6. Zur Schmerzlinderung sollten den Patient*innen nach Aufklärung über Vor- und Nachteile Lokalanästhetika angeboten werden.
  • 7. Diabetiker*innen – vor allem jene mit suboptimaler Blutzuckereinstellung – sollten bei intraartikulärer Applikation von Glukokortikoiden über die Risiken einer transienten Hyperglykämie aufgeklärt werden. In den ersten drei Tagen wird ein sorgfältiges Monitoring des Blutzuckerspiegels empfohlen.
  • 8. Gerinnungs- und Blutungsstörungen oder Einnahme antithrombotischer Präparate sind – sofern das Blutungsrisiko nicht hoch ist – keine Kontraindikation für eine IAT.
  • 9. Eine IAT kann bis mindestens drei Monate vor einer Gelenkersatz-OP und – in Absprache mit dem OP-Team – auch nach Gelenkersatz angewendet werden.
  • 10. In der Entscheidungsfindung mit den Patient*innen sollten der Nutzen bisheriger Therapien und individuelle Faktoren wie Komorbiditäten berücksichtigt werden.
  • 11. Über 24 Stunden nach IAT sollte das behandelte Gelenk nicht überbeansprucht werden.

Quelle