G-BA-Beschluss zu rheuma- tologischen Erkrankungen erst Ende 2016

Eigentlich wollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Indikationen und sonstigen Voraussetzungen für die Behandlung rheumatologischer Erkrankungen schon im vorigen Jahr beschließen (vgl. RheumaGuide 3/2014).

Nach Mitteilung des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist mit diesem Beschluss jedoch erst zum Jahresende 2016 zu rechnen. Der Verband bezieht sich dabei auf eine Aussage des Vorsitzenden des G-BA-Unterausschusses, Frau Dr. Regina Klakow-Franck, am 1. Juni 2016 auf einer Veranstaltung des Verbands. Rheumatologen müssen sich daher noch weiter gedulden.

Grafik zur ASV

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) kommt nur schleppend in Gang, zudem verzögert sich auch noch die Festlegung der Indikation bei den Rheumatologen. Lediglich 334 Patienten wurden im III. Quartal 2015 im Rahmen dieser Versorgungsform behandelt. Als ein Grund für diesen Zustand wird der bürokratische Aufwand gesehen, der bei der Teilnahme an der ASV entsteht. Um Ihnen einen Überblick über die Eckpunkte der ASV zu geben, haben wir für Sie eine Grafik erstellt. Weitere Details zur ASV lesen Sie in Ausgabe 6/2015 des RheumaGuide unter www.rheumaguide.de/ > Archiv.