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    Ausgabe 04-2016

    G-BA-Beschluss zu rheuma- tologischen Erkrankungen erst Ende 2016

    Eigentlich wollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Indikationen und sonstigen Voraussetzungen für die Behandlung rheumatologischer Erkrankungen schon im vorigen Jahr beschließen (vgl. RheumaGuide 3/2014). Nach Mitteilung des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist mit diesem Beschluss jedoch erst zum Jahresende 2016 zu rechnen. Der Verband bezieht sich dabei auf eine Aussage des Vorsitzenden des G-BA-Unterausschusses, Frau Dr. Regina Klakow-Franck, am 1. Juni 2016 auf einer Veranstaltung des Verbands.

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  • Vertragsarztrecht
    Ausgabe 04-2016

    Rheumatologin scheitert mit Antrag auf sofortige Vollziehung einer Sonderbedarfszulassung

    Eine niedergelassene Ärztin (Inhaberin einer halben Zulassung im Fachbereich Innere Medizin) erhielt vom Zulassungsausschuss eine Sonderbedarfszulassung (SBZ) als Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie – hiergegen legte die beigeladene Krankenkasse Widerspruch ein mit der Folge, dass die Zulassung bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung nicht wirksam wurde.

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  • DGIM
    Ausgabe 04-2016

    10 Empfehlungen der DGRh zur Versorgung von Rheuma-Patienten

    Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) hat im Zuge der DGIM-Kampagne „Klug entscheiden“, die sich gegen Unter- und Überversorgung richtet, je fünf Positiv- bzw. Negativ-empfehlungen veröffentlicht.Positivempfehlungen der DGRh (oft zu selten angewendet): 1. Nach Gichtanfall soll eine harnsäuresenkende Therapie nicht ohne niedrig-dosierten Colchicin-Schutz begonnen werden.2. Jede unklare akute Gelenkschwellung soll unverzüglich durch Gelenkpunktion/Punktatuntersuchung abgeklärt werden.3. Bei konkretem klinischen Verdacht auf eine Riesenzellarteriitis („A.

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  • Registerdaten
    Ausgabe 04-2016

    Kardiovaskuläres Risiko von RA-Patienten variiert je nach Ansprechen auf Biologika

    Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA) erleiden bekanntlich gehäuft kardiovaskuläre Komplikationen. Das Risiko zum Beispiel eines akuten Koronarsyndroms (ACS) scheint aber auch davon abhängig zu sein, wie gut die Patienten auf die RA-Therapie ansprechen. Das kann jedenfalls aus Daten des schwedischen Biologika-Registers zu insgesamt fast 7.000 Patienten geschlossen werden, denen in den Jahren 2001 bis 2012 erstmals ein Tumornekrosefaktor-alpha-Hemmer verschrieben worden ist.

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