Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat der Bundesärztekammer (BÄK) in einem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Beschluss Rückendeckung für die weiteren Verhandlungen über eine Novelle der GOÄ gegeben.
Für den weiteren Novellierungsprozess hat der Ärztetag die BÄK beauftragt, die mit den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften überarbeiteten Entwürfe zum Leistungsverzeichnis und den finalen Bewertungen der GOÄ an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu übergeben und Änderungen der Bundesärzteordnung (BÄO) und des Paragrafenteils der GOÄ zu akzeptieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
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