Vergütungsquote für Laboruntersuchungen im 2. Halbjahr 2013

Die Vergütungsquote für Laborunter­suchungen wurde von der KBV für das 2. Halbjahr 2013 mit 91,81 Prozent festgesetzt. Die Quote ist damit etwas höher als im 1.Halbjahr 2013 mit 89,18 Prozent. Mit Ausnahme der für Rheumatologen wenig relevanten allgemeinen Laboruntersuchungen nach den EBM-Nrn. 32025 bis 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150 werden also in den Quartalen 3 und 4/2013 die von Rheumatologen abgerechneten allgemeinen und speziellen Laboruntersuchungen mit 91,81 Prozent der Kostensätze des EBM vergütet. Die Vergütungsquote von 91,81 Prozent ist auch auf den ­Referenzfallwert von 40Euro für spezielle Laboruntersuchungen anzuwenden. Der Referenzfallwert beträgt daher im 2. Halbjahr 2013 nur 36,72 Euro.