Vergütungsquote für Laboruntersuchungen im 2. Hj.

Die Vergütungsquote „Q“ für Laboruntersuchungen wurde von der KBV auch für das 2. Halbjahr 2015 mit 91,58 Prozent festgesetzt. Mit Ausnahme der für Rheumatologen wenig relevanten allgemeinen Laboruntersuchungen nach den EBM-Nrn. 32025 bis 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150 werden also auch in den Quartalen 3/2015 und 4/2015 die von Rheumatologen abgerechneten allgemeinen und speziellen Laboruntersuchungen nur mit 91,58 Prozent der Kostensätze des EBM vergütet.

Die Vergütungsquote von 91,58 Prozent ist auch auf den Referenzfallwert von 40,00 Euro für spezielle Laboruntersuchungen von Rheumatologen anzuwenden. Der Referenzfallwert beträgt daher im 2. Halbjahr 2015 36,63 Euro.