Einigung im Honorarstreit: Bis zu 4 Prozent mehr in 2013

Überraschende Wende im Honorarstreit: KBV und Krankenkassen haben am 9. Oktober 2012 ihren Streit über die Höhe des Honorars für vertragsärztliche Leistungen im Jahre 2013 beigelegt. Der Kompromiss sieht eine Steigerung der Gesamtvergütung im kommenden Jahr um 1,15 bis 1,27 Mrd. Euro vor. Dies entspricht einer Erhöhung um bis zu 4 Prozent. Die Ergebnisse – soweit sie für Rheumatologen relevant sind – fassen wir nachfolgend zusammen. 

Orientierungswert

KBV und Krankenkassen konnten sich im August 2012 im Bewertungsausschuss nicht auf eine Anpassung des Orientierungswerts von derzeit 3,5048 Cent verständigen. Der Forderung der KBV nach einer Erhöhung des Orientierungswerts um ca. 11 Prozent (entspricht ca. 3,5 Mrd. Euro) stand die Forderung der Krankenkassen nach einer Absenkung des Orientierungswerts um ca. 7,2 % (entspricht ca. 2,2 Mrd. Euro) gegenüber. Daher musste der um unparteiische Mitglieder ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. 

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat sodann am 30. August 2012 eine Erhöhung des Orientierungswerts für das Jahr 2013 um 0,9 % auf 3,5363 Cent beschlossen. Nachdem sich die Krankenkassen am 9. Oktober 2012 zu zusätzlichen Zahlungen und strukturellen Verbesserungen bereit erklärt hatten, hat die KBV jetzt im Gegenzug den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses akzeptiert. Für 2013 bleibt es somit dem Orientierungswert von 3,5363 Cent. Die KBV wird ihre gegen den Schlichterspruch vorsorglich eingelegte Klage zurücknehmen. 

Erhöhung der MGV um 250 Mio. Euro

Für das Jahr 2013 stellen die Krankenkassen zusätzlich 250 Mio. Euro für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zur Verfügung. Dieser Betrag soll im hausärztlichen Bereich zur Förderung der geriatrischen und palliativmedizinischen Versorgung sowie der Versorgung von Kindern mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen und im fachärztlichen Versorgungsbereich zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung verwendet werden. Die Details dieser Förderung sollen in den kommenden Wochen festgelegt werden. Wir werden darüber zu gegebener Zeit berichten. 

Morbiditätsbedingte Erhöhung
der MGV

Eine weitere Erhöhung der MGV resultiert aus der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demographie (Alter und Geschlecht). Der Bewertungsausschuss hat hierzu Empfehlungen an die regionalen KVen und Krankenkassen gegeben, die bei den Verhandlungen für 2013 zu berücksichtigen sind. 

Danach beträgt die aus den Behandlungsdiagnosen resultierende Veränderungsrate zwischen 0,1061 Prozent (Bayern) und 2,6931 Prozent (Sachsen-Anhalt), die aus der Demographie resultierende Veränderungsrate zwischen 0,1411 Prozent (Hamburg) und 0,8315 Prozent (Brandenburg). 

Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen

Der Bewertungsausschuss hat Kriterien beschlossen, nach denen die regionalen KVen mit den Krankenkassen Zuschläge auf den Orientierungswert für besonders förderungswürdige Leistungen bzw. besonders förderungswürdige Leistungserbringer vereinbaren können. 

Danach können einzelne Leistungen gefördert werden, wenn dadurch im Sinne der Verbesserung der Ergebnisqualität der Behandlungserfolg gesteigert wird. Ferner sind im hausärztlichen Bereich Zuschläge auf den Orientierungswert bei Behandlung von Patienten mit mindestens drei chronischen Erkrankungen möglich. 

Ausbudgetierung der Psychotherapie

Die psychotherapeutischen Leistungen der Abschnitte 35.1 und 35.2 des EBM sind bisher Bestandteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die überproportionale Steigerung dieser Leistungen in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass diese Leistungen in nicht unerheblichem Umfang von den Fachärzten mitfinanziert wurden. 

Der Honorarkompromiss sieht vor, dass ab 2013 die antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen des Abschnitts 35.1 EBM für alle Arztgruppen sowie die probatorischen Sitzungen (EBM-Nr. 35150) der in § 87b Abs. 2 Satz 3 SGB V genannten Arztgruppen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgenommen und von den Krankenkassen extrabudgetär vergütet werden. Damit übernehmen die Krankenkassen – wie seit langem gefordert – das Mengenrisiko für diesen Bereich. 

Verständigung über eine EBM-Reform zum 31. März 2014

Abschließend haben sich KBV und Krankenkassen auch auf eine umfassende Reform des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) verständigt. Diese soll bis zum 31. März 2014 abgeschlossen sein. Auch hierüber werden wir noch im Detail berichten.