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  • Rechtsprechung
    Ausgabe 02-2014

    Beweis eines Aufklärungsgesprächs – im Zweifel für den Arzt!

    In Zeiten überbordender Anforderungen an ärztliche Aufklärungs- und Dokumentationspflichten hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr ein für Ärzte erfreuliches Grundsatzurteil gefällt: Demnach ist den Angaben eines Arztes über eine erfolgte Risikoaufklärung zu glauben, wenn seine Darstellungen in sich schlüssig sind und „einiger Beweis“ dafür erbracht ist, dass ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat – etwa durch eine unterschriebene Einwilligungserklärung des Patienten (Urteil vom 28.1.2014, Az. VI ZR 143/13).

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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 02-2014

    EBM-Reform wieder außer Sichtweite

    Ursprünglich sollten zum 1. Juli 2014 die nächsten Stufen der Reform des Hausarzt-EBM sowie des Facharzt-EBM umgesetzt werden. Dieser Zeitplan kann offenbar nicht eingehalten werden. Aus Kreisen der KBV war zu vernehmen, dass mit weiteren grundlegenden Änderungen frühestens zum 1. Januar 2015 zu rechnen ist. Noch später soll die Reform des Facharzt-EBM stattfinden: Als frühester Umsetzungstermin ist der 1. Januar 2016 im Gespräch.

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  • Rechtsprechung
    Ausgabe 02-2014

    Kein Anspruch des Arztes auf Löschung einer Schulnotenbewertung

    Ein Arzt hat keinen Anspruch auf die Löschung einer schlechten Bewertung nach dem Schulnotenprinzip auf einem Internet-Bewertungsportal. Dies entschied das Landgericht Kiel mit Urteil vom 6. Dezember 2013 (Az. 5 O 372/13).

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  • Privatliquidation
    Ausgabe 02-2014

    So vermeiden Sie Risiken bei der Abtretung von Honorarforderungen an Verrechnungsstellen

    Die Abtretung einer privat(zahn-)ärztlichen Honorarforderung an eine Verrechnungsstelle setzt eine wirksame Einverständniserklärung des Patienten voraus. Nicht immer kann man sich aber darauf verlassen, dass solche Einverständniserklärungen gültig sind. Dies zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig vom 13. September 2012 (Az. 1 U 31/11), das eine formularmäßige Einverständniserklärung als unwirksam verwarf. Was bedeutet dieses Urteil für Ärzte?

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  • Gelenkersatz
    Ausgabe 02-2014

    Hormonersatztherapie nach Hüft- oder Kniegelenks-TEP verringert Revisionsrisiko deutlich

    Britische Daten weisen erstmals darauf hin, dass eine Hormonersatztherapie bei Frauen nach primärer Hüft- oder Kniegelenksarthroplastie das Risiko für eine Revision verringert. Bei der Studie wurden Daten von 2.700 Patientinnen, die Hormone einnahmen, mit denen von 8.100 Frauen ohne Hormoneinnahme verglichen. Die Beobachtungszeit lag im Median bei 3,3 Jahren nach Gelenksersatz. Eine Hormoneinnahme über mind. sechs Monate nach dem Eingriff war mit einer Verringerung des Revisionsrisikos um fast 40%, eine Einnahme über mind.

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  • Praxisführung
    Ausgabe 02-2014

    Zuleitung von Rezepten an eine Apotheke: Nur ausnahmsweise!

    In vielen Praxen ist es mehr oder weniger üblich, Rezepte – meist auf Wunsch der Patienten – direkt einer Apotheke zuzuleiten. Nach dem Apothekengesetz und nach den Berufsordnungen der Ärzte- und Apothekerkammern sind die Aufgabenbereiche des Arztes und des Apothekers jedoch bewusst und strikt voneinander getrennt. Die Zuleitung von Rezepten an eine bestimmte Apotheke wird als Interessenkollision und Verwischung der Grenzen zwischen den Aufgabenbereichen gesehen. Am 25.

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